DEKRET. - Steuer. - Wein. - Ausschreiben, die ausserordentliche Wein- und Weinessig-Accise betreffend. Erlaß des Ministeriums des Herzogtums Braunschweig von 1807, durch den zur ohnehin bestehenden Accise noch eine "ausserordentliche Ste

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Artikelnr.
12338EG

Ausschreiben, die ausserordentliche Wein- und Weinessig-Accise betreffend. Erlaß des Ministeriums des Herzogtums Braunschweig von 1807, durch den zur ohnehin bestehenden Accise noch eine "ausserordentliche Steuer" erhoben wird, von der "Niemand, er sey wes Standes oder Würden er wolle, ausgenommen sey".

Dreiseitiger Typendruck auf Bütten, Braunschweig, dat. 15.7.1897, 35 x 21 cm (Blattgröße).

Die Steuererhöhung für das Oxhoft, das Ohm, den Anker und das Stübchen Wein beträgt 2 Thaler 12 Gutegroschen bzw. 1 Thaler 16 Gutegroschen bzw. 10 Gutegroschen bzw. 1 Gutegroschen. Sie gilt für Braunschweig "und das platte Land" gleichermaßen, wird von den Landschaftlichen Inspektoren erhoben und "zur französischen Kriegssteuer-Casse" abgeliefert. Unterzeichner sind v. Praun, v. Bötticher und v. Wolffradt.

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