DEKRET. - Steuer. - Wein. - Verordnung, die von dem Weine künftig zu entrichtende Accise betreffend, erlassen von Carl, Herzog von Braunschweig und Lüneburg 1770.
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Artikelnr.
12339EG
Verordnung, die von dem Weine künftig zu entrichtende Accise betreffend, erlassen von Carl, Herzog von Braunschweig und Lüneburg 1770.
Siebenseitiger Typendruck auf Bütten, Braunschweig, dat. 6.8.1770, ca. 33 x 20 cm (Blattgröße).
Um den Weinhandel "im ganzen Lande auf einen gleichen Fuß zu setzen" und um der "übermäßigen und bey vielen Unserer Unterthanen verderblichen Consumtion" des Weines Einhalt zu gebieten, wird verordnet: Weinhandel wird nur den konzessionierten Händlern und Weinschenken erlaubt; Privatpersonen dürfen nur die zum Eigenverbrauch bestimmte Menge kaufen, Handel ist ihnen verboten; über den Weinverbrauch in den Schenken muß genau Buch geführt werden; Privatpersonen zahlen ebenfalls die neue Steuer, auch auf ihre Vorräte; ausgenommen von der Steuer sind "Prälaten und Ritterschaft"; bezahlt wird in Braunschweig an das Packhaus, in Wolfenbüttel an die Accise-Stube, im übrigen an die Landschaftlichen Inspektoren; die Weinmengen in den Fässern werden von Accise- Bedienten mittels eines "Visir-Stabes gehörig visiret"; Einfuhr in "Bouteillen oder kleinen Gefäßen" ist unerlaubt; bei Unterschleif wird der Wein konfisziert. Unterzeichnet von H.B.v. Schliestedt.
Verordnung, die von dem Weine künftig zu entrichtende Accise betreffend, erlassen von Carl, Herzog von Braunschweig und Lüneburg 1770.
Siebenseitiger Typendruck auf Bütten, Braunschweig, dat. 6.8.1770, ca. 33 x 20 cm (Blattgröße).
Um den Weinhandel "im ganzen Lande auf einen gleichen Fuß zu setzen" und um der "übermäßigen und bey vielen Unserer Unterthanen verderblichen Consumtion" des Weines Einhalt zu gebieten, wird verordnet: Weinhandel wird nur den konzessionierten Händlern und Weinschenken erlaubt; Privatpersonen dürfen nur die zum Eigenverbrauch bestimmte Menge kaufen, Handel ist ihnen verboten; über den Weinverbrauch in den Schenken muß genau Buch geführt werden; Privatpersonen zahlen ebenfalls die neue Steuer, auch auf ihre Vorräte; ausgenommen von der Steuer sind "Prälaten und Ritterschaft"; bezahlt wird in Braunschweig an das Packhaus, in Wolfenbüttel an die Accise-Stube, im übrigen an die Landschaftlichen Inspektoren; die Weinmengen in den Fässern werden von Accise- Bedienten mittels eines "Visir-Stabes gehörig visiret"; Einfuhr in "Bouteillen oder kleinen Gefäßen" ist unerlaubt; bei Unterschleif wird der Wein konfisziert. Unterzeichnet von H.B.v. Schliestedt.