DEKRET. - Steuer. - Wein. - Verordnung, die von dem Weine künftig zu entrichtende Accise betreffend, erlassen von Carl, Herzog von Braunschweig und Lüneburg 1770.

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Artikelnr.
12339EG

Verordnung, die von dem Weine künftig zu entrichtende Accise betreffend, erlassen von Carl, Herzog von Braunschweig und Lüneburg 1770.

Siebenseitiger Typendruck auf Bütten, Braunschweig, dat. 6.8.1770, ca. 33 x 20 cm (Blattgröße).

Um den Weinhandel "im ganzen Lande auf einen gleichen Fuß zu setzen" und um der "übermäßigen und bey vielen Unserer Unterthanen verderblichen Consumtion" des Weines Einhalt zu gebieten, wird verordnet: Weinhandel wird nur den konzessionierten Händlern und Weinschenken erlaubt; Privatpersonen dürfen nur die zum Eigenverbrauch bestimmte Menge kaufen, Handel ist ihnen verboten; über den Weinverbrauch in den Schenken muß genau Buch geführt werden; Privatpersonen zahlen ebenfalls die neue Steuer, auch auf ihre Vorräte; ausgenommen von der Steuer sind "Prälaten und Ritterschaft"; bezahlt wird in Braunschweig an das Packhaus, in Wolfenbüttel an die Accise-Stube, im übrigen an die Landschaftlichen Inspektoren; die Weinmengen in den Fässern werden von Accise- Bedienten mittels eines "Visir-Stabes gehörig visiret"; Einfuhr in "Bouteillen oder kleinen Gefäßen" ist unerlaubt; bei Unterschleif wird der Wein konfisziert. Unterzeichnet von H.B.v. Schliestedt.

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