EICHSTÄTT. - Fürstbischof Westerstetten. - Durchleichtigster Herzog. Fünfseitiger hs. Briefentwurf eines rechtsgelehrten Rats an den Herzog (Maximilian I. von Bayern oder Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg), eine Erb- und Rechtsstreiti
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Artikelnr.
35745EG
Durchleichtigster Herzog. Fünfseitiger hs. Briefentwurf eines rechtsgelehrten Rats an den Herzog (Maximilian I. von Bayern oder Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg), eine Erb- und Rechtsstreitigkeit mit dem "Hochwürdig Fürsten und Herrn Herrn Johann Christoph Bischhoven zue Eystett" betreffend.
Handschrift, dat. "Wembdingen den 5.7bris Anno 1618", 32 x 20 cm.
Es ist an Zeit abermalen in weyland des Ehrnvesten Sixti Vischers unseres gewesten mit Raths und Bürgers Erbschafft sachen eine ordentliche Juridica gehalten worden, bei wellicher des Heil. Franciscaner ordens Gaudentium constituirten mandatarius mit der beygefertigten notierten Schrifft sich praesentiert hatt usw. Behandelt wird u.a. die Frage: "habeat etiam Episcopum iurisdictionem in laicos, adeo quod in relictis ad pias causas semper possit adiri iudex Ecclesiasticus contra quoscunque". Bei dem Nachlaß handelt es sich um den "Sauerbrunnen", den der Verewigte vermutlich den Franziskanern gestiftet hat. - 5 beschriebene und 3 leere Seiten. Längs- und Querfalte, in den Rändern die üblichen Altersspuren.
Durchleichtigster Herzog. Fünfseitiger hs. Briefentwurf eines rechtsgelehrten Rats an den Herzog (Maximilian I. von Bayern oder Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg), eine Erb- und Rechtsstreitigkeit mit dem "Hochwürdig Fürsten und Herrn Herrn Johann Christoph Bischhoven zue Eystett" betreffend.
Handschrift, dat. "Wembdingen den 5.7bris Anno 1618", 32 x 20 cm.
Es ist an Zeit abermalen in weyland des Ehrnvesten Sixti Vischers unseres gewesten mit Raths und Bürgers Erbschafft sachen eine ordentliche Juridica gehalten worden, bei wellicher des Heil. Franciscaner ordens Gaudentium constituirten mandatarius mit der beygefertigten notierten Schrifft sich praesentiert hatt usw. Behandelt wird u.a. die Frage: "habeat etiam Episcopum iurisdictionem in laicos, adeo quod in relictis ad pias causas semper possit adiri iudex Ecclesiasticus contra quoscunque". Bei dem Nachlaß handelt es sich um den "Sauerbrunnen", den der Verewigte vermutlich den Franziskanern gestiftet hat. - 5 beschriebene und 3 leere Seiten. Längs- und Querfalte, in den Rändern die üblichen Altersspuren.