GASTRONOMIE. - Hof. - Schankgerechtigkeit. - Vierseitiger Brief vom 5.2.1861 des Magistrats der kgl. b. Stadt Hof an das kgl. LG. Hof. - Betreff: Urkundliche Bestätigung einer Schankgerechtigkeit.
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Artikelnr.
12429AG
Vierseitiger Brief vom 5.2.1861 des Magistrats der kgl. b. Stadt Hof an das kgl. LG. Hof. - Betreff: Urkundliche Bestätigung einer Schankgerechtigkeit.
Es geht um die "Zapfenschenkgerechtigkeit, deren reale Eigenschaft" gerichtlich bestätigt wurde. Sie ist auf das Haus Nummer 399 des Johann Friedrich Popp im Katasta eingetragen. Man bittet um Übersendung von entsprechenden Gerichtsakten. - Mit Reskript des LG. Der lithographierte Briefkopf mit dem Stadtwappen von Hof: Zwei von wilden Männern gestützte Türme begrenzen einen schildhaltenden Engel. - Verso mit Briefanschrift und aufgeschnittenem Siegel.