HANDELSABKOMMEN. - Staatsvertrag Bayern-Frankreich. - Generalmandat mit Bekanntgabe eines Staatsvertrages zwischen dem bayerischen Kurfürsten Maximilian III. Joseph und dem französischen König Ludwig XV., in dem die Gleichbehandlung d

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Artikelnr.
10623EG

Generalmandat mit Bekanntgabe eines Staatsvertrages zwischen dem bayerischen Kurfürsten Maximilian III. Joseph und dem französischen König Ludwig XV., in dem die Gleichbehandlung der beiderseitigen Untertanen vereinbart wird in Fragen des Erbrechts (Freizügigkeit), der Erbschaftssteuer (Ausschluß der Doppelbesteuerung) und des Handels (Meistbegünstigtenklausel bei den Zöllen).

Siebenseitiger Typendruck, München, dat. 4.11.1773, 34 x 20 cm (Blattgröße).

Eingangs wird erinnert an die "von Alters her bestehende Einigkeit, Freundschaft und gute Verständnuß" zwischen Bayern und Frankreich. Man verzichtet gegenseitig auf das Ius Retorsionis, d.h. die Beantwortung einer unbilligen Maßnahme des anderen Staates mit einer entsprechenden Gegenmaßnahme; in Erbfällen können Franzosen und Bayern über ein im jeweils anderen Land anfallendes Erbe frei verfügen, ohne dort Steuern zahlen zu müssen; Bayern belegt französische "Commercien- Waaren und Manufacturen" nicht mit höheren Auflagen als den bei Waren anderer Staaten üblichen, Frankreich verspricht dem bayerischen "Commercio" in Frankreich dieselbe Behandlung, "welche die am meisten begünstigte Nation daselbst geniesset". Alle bayerischen Beamten werden zur Einhaltung dieses Vertrages verpflichtet. - In den Rändern außen gering gebräunt.

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