JAGD. - Rechte der Unter- und Oberjagd. - Braunschweig. - Verordnung mit Verbot von Luderstätten oder Schießhütten im Bereich der Unterjagd. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.

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Artikelnr.
10667EG

Verordnung mit Verbot von Luderstätten oder Schießhütten im Bereich der Unterjagd. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.

Typendruck mit figürlicher Holzschnittinitiale, Braunschweig, dat. 5.11.1767, 10 x 8 (Holzschnitt) bzw. 34 x 42 cm (Blattgröße).

In die Holzschnittinitiale "V" ist ein bekröntes Wappenschild mit dem Niedersachsenroß einbeschrieben. Das von J.H.v. Bötticher unterzeichnete Dekret ergeht auf entsprechende Anfrage. Die Unterjagd darf "zu besorglichem Nachtheil der Oberjagd nicht extendiret" werden. Vom Verbot nicht betroffen sind Hütten zur Krähen-, Star- oder sonstigen Vogeljagd. Verso handschriftlicher Vermerk: "Distribuirt d. 28. Novbr. 1767. Wolfenbüttel". - Mittelbug. Dekorativer Einblattdruck!

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