MEDIZIN. - Krankenhauskosten. - Circulare der niederösterreichischen Landesregierung über die künftige Aufteilung von eingehenden Spenden und "bisher eingeflossenen Local-Quellen" auf das Allgemeine Krankenhaus in Wien, die Gebäransta

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Artikelnr.
10523EG

Circulare der niederösterreichischen Landesregierung über die künftige Aufteilung von eingehenden Spenden und "bisher eingeflossenen Local-Quellen" auf das Allgemeine Krankenhaus in Wien, die Gebäranstalt und die Irrenanstalt.

Typendruck, Wien, dat. 19.9.1820, 36 x 22 cm.

Unterzeichner der zweiseitigen Bekanntmachung sind der Regierungspräsident Augustin Reichmann Freiherr von Hochkirch und der Landes-Protomedicus Vinzenz Eduard Guldener von Lobes. Durch kaiserliche Verfügung sind Gebär- und Irrenanstalt künftig "Staats-Anstalten", während das Allgemeine Krankenhaus eine "Local-Anstalt" wird. Bei "Geschenken und Beyträgen, oder bey freiwilligen Vermächtnissen und Stiftungen" soll künftig genau angegeben werden, für welche der drei Anstalten sie gedacht sind.

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