MEDIZIN. - Krankenhauskosten. - Circulare der niederösterreichischen Landesregierung über die künftige Aufteilung von eingehenden Spenden und "bisher eingeflossenen Local-Quellen" auf das Allgemeine Krankenhaus in Wien, die Gebäransta
57,00 €Inkl. MwSt.
Artikelnr.
10523EG
Circulare der niederösterreichischen Landesregierung über die künftige Aufteilung von eingehenden Spenden und "bisher eingeflossenen Local-Quellen" auf das Allgemeine Krankenhaus in Wien, die Gebäranstalt und die Irrenanstalt.
Typendruck, Wien, dat. 19.9.1820, 36 x 22 cm.
Unterzeichner der zweiseitigen Bekanntmachung sind der Regierungspräsident Augustin Reichmann Freiherr von Hochkirch und der Landes-Protomedicus Vinzenz Eduard Guldener von Lobes. Durch kaiserliche Verfügung sind Gebär- und Irrenanstalt künftig "Staats-Anstalten", während das Allgemeine Krankenhaus eine "Local-Anstalt" wird. Bei "Geschenken und Beyträgen, oder bey freiwilligen Vermächtnissen und Stiftungen" soll künftig genau angegeben werden, für welche der drei Anstalten sie gedacht sind.
Circulare der niederösterreichischen Landesregierung über die künftige Aufteilung von eingehenden Spenden und "bisher eingeflossenen Local-Quellen" auf das Allgemeine Krankenhaus in Wien, die Gebäranstalt und die Irrenanstalt.
Typendruck, Wien, dat. 19.9.1820, 36 x 22 cm.
Unterzeichner der zweiseitigen Bekanntmachung sind der Regierungspräsident Augustin Reichmann Freiherr von Hochkirch und der Landes-Protomedicus Vinzenz Eduard Guldener von Lobes. Durch kaiserliche Verfügung sind Gebär- und Irrenanstalt künftig "Staats-Anstalten", während das Allgemeine Krankenhaus eine "Local-Anstalt" wird. Bei "Geschenken und Beyträgen, oder bey freiwilligen Vermächtnissen und Stiftungen" soll künftig genau angegeben werden, für welche der drei Anstalten sie gedacht sind.