METZGER. - Fleisch- und Schlachtsteuer. - Verordnung , die Fleisch- und Schlacht- Accise in Braunschweig und Wolfenbüttel betreffend, in sechs Paragraphen. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.

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Artikelnr.
10673EG

Verordnung , die Fleisch- und Schlacht- Accise in Braunschweig und Wolfenbüttel betreffend, in sechs Paragraphen. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.

VierseitigerTypendruck, Braunschweig, dat. 6.8.1770, 34 x 21 cm (Blattgröße).

Die Steuer in den beiden Städten wird angeglichen wie folgt: Beim Schlachtvieh "soll künftighin die Accise durchgängig, sowol von dem Rindviehe, als Kälbern, Hammeln, Lämmern und Schweinen, nach dem Gewichte entrichtet" werden. Deshalb wird es vor dem Verkauf auf den Herrschaftlichen Waagen gewogen. Es folgen die Tarife für die einzelnen Fleischarten, z.B. für das Pfund Rindfleisch eineinhalb Pfenning. Bei Betrug wird das Vieh konfisziert, wenn es nicht mehr vorhanden ist, wird die neunfache Accise fällig.

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