PFARRER. - Priesterweihe. - Ein Geistlicher weist sich vor einem Bischof durch eine Urkunde als geweihter Priester aus.

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Artikelnr.
35673EG

Ein Geistlicher weist sich vor einem Bischof durch eine Urkunde als geweihter Priester aus.

Holzschnitt, um 1500, 5 x 6,5 cm.

Auf der ganzen Buchseite. Aus: "Decretales Gregorii Papae". - Im Text wird, nach Kanonischem Recht, ausgeführt, daß Priester aus Übersee oder aus entlegenen Gebieten sich durch eine gesiegelte Urkunde des Bischofs ausweisen müssen.

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