POST. - Wertsendungen. - Verordnung, wie es mit dem fälschlich angegebenen oder verschwiegenen Werthe derer Poststücke gehalten werden solle. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.
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Artikelnr.
10663EG
Verordnung, wie es mit dem fälschlich angegebenen oder verschwiegenen Werthe derer Poststücke gehalten werden solle. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.
Vierseitiger, unaufgeschnittener Typendruck, Braunschweig, dat. 2.2.1770, ca. 20 x 16,5 cm.
Das von H.B.v.Schlierstedt unterzeichnete Dekret betrifft Schadensersatzansprüche bei verlorengegangenen "Geld- Paqueten, Contanten, Pretiosorum und kostbaren Waaren", deren Wert auf den Postämtern nicht zutreffend angegeben wurde, um Gebühren zu sparen, die aber zum vollen Wert von der Post ersetzt werden sollen. Weil dieses "unproportionirliche Risico die Post- Cassen" stark belastet, werden neue Regelungen getroffen. Wertsendungen werden in Zukunft "so wenig mit den reitenden Posten, als mit den Frachtfuhrleuten" befördert.
Verordnung, wie es mit dem fälschlich angegebenen oder verschwiegenen Werthe derer Poststücke gehalten werden solle. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg.
Vierseitiger, unaufgeschnittener Typendruck, Braunschweig, dat. 2.2.1770, ca. 20 x 16,5 cm.
Das von H.B.v.Schlierstedt unterzeichnete Dekret betrifft Schadensersatzansprüche bei verlorengegangenen "Geld- Paqueten, Contanten, Pretiosorum und kostbaren Waaren", deren Wert auf den Postämtern nicht zutreffend angegeben wurde, um Gebühren zu sparen, die aber zum vollen Wert von der Post ersetzt werden sollen. Weil dieses "unproportionirliche Risico die Post- Cassen" stark belastet, werden neue Regelungen getroffen. Wertsendungen werden in Zukunft "so wenig mit den reitenden Posten, als mit den Frachtfuhrleuten" befördert.