RECHTSANWALT. - Convicerat enim eos Daniel ex ore suo Falsum dixisse Testimonium. Der Anwalt der Susanna, Daniel, verhört die beiden Alten getrennt und überführt sie der Falschaussage.

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Artikelnr.
35749EG

Convicerat enim eos Daniel ex ore suo Falsum dixisse Testimonium. Der Anwalt der Susanna, Daniel, verhört die beiden Alten getrennt und überführt sie der Falschaussage.

Radierung von W. Baillie nach Eckhout, dat. 1764, 34,5 x 39 cm.

Andresen, Handb. Bd. I, Baillie 1; Nagler, Baillie: "Zu den vorzüglichsten Blättern gehören ... Susanna, von Daniel gerechtfertigt". - Mittig Daniel, neben ihm die Richter bzw. Ältesten, vor ihm einer der beiden Alten mit Gerichtsdienern, links Susanna, im Mittelgrund rechts der zweite Alte. - Mit Rändchen um die Plattenkante, dort hinterlegte Einrisse.

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