STEUERN. - Aufhebung von Erbschafts- und Vermögenssteuern. - Edict, die Aufhebung des Abschosses mit den Gräflich Oettingischen Landen betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneburg.
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Artikelnr.
10638EG
Edict, die Aufhebung des Abschosses mit den Gräflich Oettingischen Landen betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneburg.
Vierseitiger Typendruck, Braunschweig, dat. 25.6.1781, ca. 22 x 18 cm (Blattgröße).
Der Abschoß war eine Erbschaftssteuer auf Vermögen, das von einem Ausländer geerbt wurde, und eine Vermögenssteuer auf jenes Vermögen, das ein Auswanderer mit sich ins Ausland nahm. Braunschweig und Oettingen verzichten in Zukunft wechselseitig auf die Erhebung dieser Steuer. - Beiliegt: Ebensolche Verordnung desselben Herzogs in Bezug auf den Abschoß mit den "Marggräflich Badenschen Landen". - Geringe Altersspuren.