STEUERN. - Bier. - Erneuerung, des 15.ten Paragraphi der Biersteuer- Ordnung vom Jahre 1698, die Berichtigung der Biersteuer betreffend. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg, betreffend die "Brauereyen in den Städten, auf
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Artikelnr.
10636EG
Erneuerung, des 15.ten Paragraphi der Biersteuer- Ordnung vom Jahre 1698, die Berichtigung der Biersteuer betreffend. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg, betreffend die "Brauereyen in den Städten, auf den Fürstlichen Ämtern, Klöstern, und adelichen Gerichten, oder, wo solche sonst befindlich sind", in dem die pünktliche Zahlung der Biersteuer am 15. jeden Monats nochmals eingeschärft wird, "bey Strafe doppelter Zahlung".
Vierseitiger Typendruck, Braunschweig, dat. 21.11.1771, ca. 22 x 18 cm (Blattgröße).
Beiliegt: Dekret von 1785 des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand zur Buchführung bei der Bierbesteuerung: "Verordnung, daß in die Conumtions- Bücher nebst den Namen der Consumenten, auch der Ort, woher das Bier geholet worden, geschrieben werden solle". Insgesamt zwei Dekrete. - Geringe Altersspuren.
Erneuerung, des 15.ten Paragraphi der Biersteuer- Ordnung vom Jahre 1698, die Berichtigung der Biersteuer betreffend. Dekret des Herzogs Karl von Braunschweig- Lüneburg, betreffend die "Brauereyen in den Städten, auf den Fürstlichen Ämtern, Klöstern, und adelichen Gerichten, oder, wo solche sonst befindlich sind", in dem die pünktliche Zahlung der Biersteuer am 15. jeden Monats nochmals eingeschärft wird, "bey Strafe doppelter Zahlung".
Vierseitiger Typendruck, Braunschweig, dat. 21.11.1771, ca. 22 x 18 cm (Blattgröße).
Beiliegt: Dekret von 1785 des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand zur Buchführung bei der Bierbesteuerung: "Verordnung, daß in die Conumtions- Bücher nebst den Namen der Consumenten, auch der Ort, woher das Bier geholet worden, geschrieben werden solle". Insgesamt zwei Dekrete. - Geringe Altersspuren.