STEUERN. - Steuererhöhung. - Edikt zur Erhöhung der Steuern "Nemblichen / Und Erstlichen sollen die gesamt Geist: und Weltliche drey gefreyte Ständte / ... zu obigen Außgabens=Last vor anheur mit zwayen gantzen Stand=Steurn dergestalt
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Artikelnr.
21385BG
Edikt zur Erhöhung der Steuern "Nemblichen / Und Erstlichen sollen die gesamt Geist: und Weltliche drey gefreyte Ständte / ... zu obigen Außgabens=Last vor anheur mit zwayen gantzen Stand=Steurn dergestalten concurriren / das erste Zihl auff S.S. Philippi & Jacobi: und das anderte an statt deß sonst gewohnlichen Michaeli Ord=Steur Termins / auff den Tag deß H. Martini diß Jahrs". Dekret des Kurfürsten Maximilian II. Emanuel von Bayern (1662 - 1726).
Typendruck mit papiergedecktem Siegel, München, dat. 8.4.1718, ca. 72 x 40 cm (Blattgröße).
Unser von Gott anvertrauten Erb=Landen / sonderbar nach den letzt außgestandenen langwürig: kostbar: und verderblichen Kriegs=Unweesen / Jährlich mit denen erforderlichen Praeftationen solcher gestalten zubelegen / damit Wir hiervon das Conveniente außkommen: Land und Leuth aber / wo nicht nach ihrem Wunsch / jedoch auff etwelche Weiß / wie sie allbereyts in gegenwärtigen Friden=Jahren empfunden / sublevirt seyn mögen. Nachdeme aber gleichwolen die gegenwärtige Vonjuncturen in solcher Aygenschafft eingeflochten / daß Wir die Ihro Kayserl. Majest. und der werthisten Christenheit wider den Erbfeind zu Hülffe gestellte: eine weitere Anzahl der Trouppen vorwehrend auff denen Bainen halten müessen / Dahingegen zu dessen Außkommenheit / und Bestreittung / Unsere: ebnermassen durch die vorgeweßte Kriegs=Calamiteten in die Abschwächung verfallene Cameralien, seyther der erlangt noch wenigen Fridens=Jahren / noch nit in den vorigen Standt gesetzet werden können / warvon Wir zu schon gemeldt angegönter Ubertragung der Ständt / und Undertohnen / mit einem mehrern in effectu zu denen vorfallend allerhand in der Nothwendig: und Billichkeit versirenden Außgaben / erbibig hätten beyzulangen gewußt. - Mit Faltspuren und zwei Quetschfalten.
Edikt zur Erhöhung der Steuern "Nemblichen / Und Erstlichen sollen die gesamt Geist: und Weltliche drey gefreyte Ständte / ... zu obigen Außgabens=Last vor anheur mit zwayen gantzen Stand=Steurn dergestalten concurriren / das erste Zihl auff S.S. Philippi & Jacobi: und das anderte an statt deß sonst gewohnlichen Michaeli Ord=Steur Termins / auff den Tag deß H. Martini diß Jahrs". Dekret des Kurfürsten Maximilian II. Emanuel von Bayern (1662 - 1726).
Typendruck mit papiergedecktem Siegel, München, dat. 8.4.1718, ca. 72 x 40 cm (Blattgröße).
Unser von Gott anvertrauten Erb=Landen / sonderbar nach den letzt außgestandenen langwürig: kostbar: und verderblichen Kriegs=Unweesen / Jährlich mit denen erforderlichen Praeftationen solcher gestalten zubelegen / damit Wir hiervon das Conveniente außkommen: Land und Leuth aber / wo nicht nach ihrem Wunsch / jedoch auff etwelche Weiß / wie sie allbereyts in gegenwärtigen Friden=Jahren empfunden / sublevirt seyn mögen. Nachdeme aber gleichwolen die gegenwärtige Vonjuncturen in solcher Aygenschafft eingeflochten / daß Wir die Ihro Kayserl. Majest. und der werthisten Christenheit wider den Erbfeind zu Hülffe gestellte: eine weitere Anzahl der Trouppen vorwehrend auff denen Bainen halten müessen / Dahingegen zu dessen Außkommenheit / und Bestreittung / Unsere: ebnermassen durch die vorgeweßte Kriegs=Calamiteten in die Abschwächung verfallene Cameralien, seyther der erlangt noch wenigen Fridens=Jahren / noch nit in den vorigen Standt gesetzet werden können / warvon Wir zu schon gemeldt angegönter Ubertragung der Ständt / und Undertohnen / mit einem mehrern in effectu zu denen vorfallend allerhand in der Nothwendig: und Billichkeit versirenden Außgaben / erbibig hätten beyzulangen gewußt. - Mit Faltspuren und zwei Quetschfalten.