VERSICHERUNGSWESEN. - Lebensversicherung. - Zweiseitige Versicherungsbedingungen des "Mährischen Witwen- und Waisen-Instituts" mit Sitz in Graz.

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Artikelnr.
23824EG

Zweiseitige Versicherungsbedingungen des "Mährischen Witwen- und Waisen-Instituts" mit Sitz in Graz.

Typographie, dat. 1814, 18 x 14 cm (Blattgröße).

In die vom Hofkammerpräsidenten Ugarte 1793 geschaffene Versicherung können alle verheirateten "rechtschaffenen Bürger", vor allem aber Staatsbeamte, eintreten. Im Todesfalle erhalten ihre Witwen und minderjährigen Waisen eine lebenslange Jahresrente von 300 bzw. 75 Gulden. Die Aufnahmegebühr beträgt 200 Gulden, der jährliche Beitrag beginnt, je nach Eintrittsalter, bei 16 Gulden. Voraussetzungen sind der Taufschein, die ärztlich bescheinigte Gesundheit, der Trauschein und die Beglaubigung dieser Urkunden. - Geglättete Längs- und Querfalte, gering fleckig.

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