ZITTAU. - Rinderpest. - Abschrift eines Zirkulare des Amtshauptmanns Ingenhaeff (Ingenhoff) zur Abwehr einer drohenden Rinderpest, mit Durchführungsanweisungen des Zittauer Bürgermeisters E.F.W. Just.
86,00 €Inkl. MwSt.
Artikelnr.
24316EG
Abschrift eines Zirkulare des Amtshauptmanns Ingenhaeff (Ingenhoff) zur Abwehr einer drohenden Rinderpest, mit Durchführungsanweisungen des Zittauer Bürgermeisters E.F.W. Just.
Dreiseitige Kanzleihandschrift, dat. 29.12.1837, 32 x 21 cm (Blattgröße).
Dieser "hauptmannschaftliche Erlaß" für den Bautzener Kreis erging durch Johann Ernst Andreas von Ingenhaeff (1778 - 1864). Er wurde mit den Durchführungsbestimmungen des Zittauer Bürgermeisters Ernst Friedrich Wilhelm Just (1773 - 1858) "den Gerichten sämtlicher Ortschaften" zugestellt, "da glaubwürdigen Nachrichten zu Folge in einigen Kreisen von Böhmen und Mähren die Rinderpest ausgebrochen und deshalb rücksichtliche des Horn- und Schafviehes und der Ziegen, sowie der Wolle, Häute und Talg, högsten Orts eine Sperre gegen Böhmen angeordnet worden ist". - Drei beschriebene Seiten, eine leere Seite.
Abschrift eines Zirkulare des Amtshauptmanns Ingenhaeff (Ingenhoff) zur Abwehr einer drohenden Rinderpest, mit Durchführungsanweisungen des Zittauer Bürgermeisters E.F.W. Just.
Dreiseitige Kanzleihandschrift, dat. 29.12.1837, 32 x 21 cm (Blattgröße).
Dieser "hauptmannschaftliche Erlaß" für den Bautzener Kreis erging durch Johann Ernst Andreas von Ingenhaeff (1778 - 1864). Er wurde mit den Durchführungsbestimmungen des Zittauer Bürgermeisters Ernst Friedrich Wilhelm Just (1773 - 1858) "den Gerichten sämtlicher Ortschaften" zugestellt, "da glaubwürdigen Nachrichten zu Folge in einigen Kreisen von Böhmen und Mähren die Rinderpest ausgebrochen und deshalb rücksichtliche des Horn- und Schafviehes und der Ziegen, sowie der Wolle, Häute und Talg, högsten Orts eine Sperre gegen Böhmen angeordnet worden ist". - Drei beschriebene Seiten, eine leere Seite.