ZITTAU. - Rinderpest. - Abschrift eines Zirkulare des Amtshauptmanns Ingenhaeff (Ingenhoff) zur Abwehr einer drohenden Rinderpest, mit Durchführungsanweisungen des Zittauer Bürgermeisters E.F.W. Just.

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Artikelnr.
24316EG

Abschrift eines Zirkulare des Amtshauptmanns Ingenhaeff (Ingenhoff) zur Abwehr einer drohenden Rinderpest, mit Durchführungsanweisungen des Zittauer Bürgermeisters E.F.W. Just.

Dreiseitige Kanzleihandschrift, dat. 29.12.1837, 32 x 21 cm (Blattgröße).

Dieser "hauptmannschaftliche Erlaß" für den Bautzener Kreis erging durch Johann Ernst Andreas von Ingenhaeff (1778 - 1864). Er wurde mit den Durchführungsbestimmungen des Zittauer Bürgermeisters Ernst Friedrich Wilhelm Just (1773 - 1858) "den Gerichten sämtlicher Ortschaften" zugestellt, "da glaubwürdigen Nachrichten zu Folge in einigen Kreisen von Böhmen und Mähren die Rinderpest ausgebrochen und deshalb rücksichtliche des Horn- und Schafviehes und der Ziegen, sowie der Wolle, Häute und Talg, högsten Orts eine Sperre gegen Böhmen angeordnet worden ist". - Drei beschriebene Seiten, eine leere Seite.

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